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1. Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung Türschließer im Sinne dieser Definition dienen dazu, Drehflügeltüren nach dem manuellen Öffnungsvorgang wieder zu schließen. Der Schließvorgang erfolgt einstellbar hydraulisch gedämpft. Die erforderliche Schließkraft bezogen auf die Flügelbreiten ist in der EN 1154 festgelegt. Für abweichende Einsatzbereiche sind die Angaben der Hersteller maßgebend. Türschließer finden Anwendung an eingebauten Drehflügeltüren aus Metall, Holz oder Kunststoff und deren entsprechenden Werkstoffkombinationen. Bei Brandschutztüren, Rauch- und Feuerschutztüren oder anderen genormten selbstschließenden Türen sind Montageart und Position genau vorgeschrieben. Abweichungen davon entsprechen nicht der bestimmungsmäßigen Verwendung. Die bestimmungsmäßige Verwendung von Türschließern setzt lotrecht, leichtgängig eingesetzte Türen bei ordnungsgemäß befestigten Türschließern voraus. Montage und Einstellung sind nach Herstellerangaben fachmännisch auszuführen. Bei besonders ungünstigen örtlichen Verhältnissen (Windeinfluss) müssen Türschließer mit größeren Drehmomenten eingesetzt werden. Insbesondere bei Drehflügeltüren, die nach außen öffnend dem Wind ausgesetzt sind, sind Türschließer mit Öffnungsdämpfung einzusetzen. Die Öffnungsdämpfung trägt zum Schutz von Personen, Türelementen, angrenzenden Wänden und Gegenständen bei, ohne den Türöffnungswinkel zu begrenzen. Falls aufgrund der baulichen Verhältnisse der Tür ein Anschlagen des Türblatts am Rahmen in der Nähe der Türdrehachse nicht ausgeschlossen werden kann, ist ein Puffer zu setzen, der den maximalen Öffnungswinkel der Tür begrenzt. Eine fixierte Offenstellung von Drehflügeltüren ist nur mit zusätzlichen Sonderbeschlägen oder mit integrierten Konstruktionselementen zu erreichen. Bei Brandschutztüren, Rauch- und Feuerschutztüren müssen die Einrichtungen vom Institut für Bautechnik bauaufsichtlich zugelassen sein (Eignungsnachweise der Tür sind zu beachten). Türschließer sind nicht geeignet für den Einbau an Drehflügeltüren für ungeschützte Außenmontage und für den Einsatz in Umgebungen mit aggressiven, korrosionsfördernden Luftinhalten sowie bei extrem hohen bzw. niedrigen Temperaturen. Einbaukästen für Bodentürschließer sind nach dem Einbau vor Verschmutzung zu sichern. Sind Bodentürschließer eindringendem Wasser ausgesetzt, z.B. Feuchträume oder Außentüren ohne Regenschutz, so ist der Raum zwischen Zementkasten und Türschließergehäuse mit einer geeigneten Vergussmasse auszufüllen. Vor Einbau und Inbetriebnahme von Türschließern einschließlich der Zusatzeinrichtungen sind ggf. zwingende Rechtsvorschriften zu beachten.
2. Fehlgebrauch Ein Fehlgebrauch, also die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Türschließern für Drehflügeltüren liegt insbesondere vor:
- wenn Hindernisse im Schließbereich, schleifende Türen, klemmende Dichtungen, Holzkeile usw. den Schließvorgang behindern,
- wenn falsche oder unsachgemäße Montage und/oder Einstellung vorliegt,
- wenn in den Bereich zwischen Blendrahmen und Flügel gegriffen wird (Verletzungsgefahr),
- wenn über die zugesagten Eigenschaften die ordnungsgemäße Funktion, z.B. bei Sturm, bei außergewöhnlichem auf die Tür wirkenden Unter- oder Überdruck erwartet wird,
- wenn Türschließer zu anderen Zwecken als zum Schließen von Türen eingesetzt werden,
- wenn die gewählte Türschließergröße nicht mit den Empfehlungen des Herstellers übereinstimmt.
3. Produktleistungen Sofern die Produktleistungen nicht in den Katalogen, Prospekten, Anleitungen etc. konkret beschrieben sind, müssen Sonderanforderungen mit dem Hersteller besprochen und vom Hersteller zugestimmt werden. Richtungsweisend sind die Normen EN 1154. In diesen Normen sind weitgehend alle Grundanforderungen und Zusatzanforderungen festgeschrieben. Die Gebrauchstauglichkeit von Türschließern ist u.a. abhängig von Betätigungshäufigkeit, Betätigungsweise, Umgebungseinflüssen und Pflege. Türschließer sind zu ersetzen, sobald ein einwandfreier, sicher funktionierender Schließvorgang nicht mehr gewährleistet ist.
4. Produktwartung Sicherheitsrelevante Bauteile von Türschließern müssen je nach Erfordernissen regelmäßig auf festen Sitz und Verschleiß geprüft werden. Befestigungschrauben sind nachzuziehen, bzw. defekte Bauteile auszutauschen. Darüber hinaus sind mindestens – je nach Art und Nutzung der Drehflügeltüren – jährlich folgende Wartungsarbeiten durchzuführen:
- Alle beweglichen Teile am Gestänge sind zu fetten.
- Bei Türschließern mit Sonderfunktionen (Feststellvorrichtungen und Feststellanlagen) sind die gesetzlichen Kontrollen, Überwachung und Wartungsvorgänge einzuhalten.
- Die Einstellung des Schließers, z.B. Schließgeschwindigkeit ist zu prüfen.
- Die Leichtgängigkeit der Tür ist zu prüfen.
Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden und schädigenden Bestandteile enthalten.
5. Informations- und Instruktionspflichten Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten stehen dem Planer, dem Fachhandel, dem Verarbeiter, dem Bauherrn und dem Benutzer folgende Mittel zur Verfügung:
- Kataloge, Broschüren, Prospekte,
- Ausschreibungstexte, Angebotsunterlagen,
- Anschlaganleitungen, Einbauzeichnungen, Bedienungsanleitungen, Normen,
- Beratung durch den Außendienst.
Zum richtigen Einsatz, zur Sicherstellung der Funktion und zur Wartung und Pflege von Türschließern an Drehtüren sind:
- Architekten und Planer gehalten, die erforderlichen Produktinformationen anzufordern und zu beachten,
- Fachhändler gehalten, die Produktinformationen und Hinweise in den Preislisten zu beachten, und insbesondere alle erforderlichen Anleitungen anzufordern und an den Verarbeiter weiterzugeben,
- Verarbeiter gehalten, alle Produktinformationen zu beachten, und an die Auftraggeber und Benutzer weiterzuleiten.
Herstellerlinks: GEZE: http://www.geze.de
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