Obwohl die Argumente zugunsten eines Rauchmelders schon eine eindeutige Sprache sprechen, werden die Geräte für private Hauseigentümer noch wichtiger, sobald sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Installation von Brandmeldern ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits in die Landesbauordnung verschiedener Bundesländer aufgenommen worden bzw. wird in naher Zukunft aufgenommen. Der Text lautet jeweils:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Die Landesbauordnungen richten sich an die Eigentümer von Wohngebäuden. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich. Konkret fordern diese Verordnungen, dass für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen 1. ... eine ausreichende Anzahl von Rauchmeldern eingebaut wird und 2. ... die eingebauten Rauchmelder dauerhaft funktionieren.
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